Unser Qualitätsversprechen

Die Qualität und Sicherheit unserer Produkte hatten für uns schon immer höchste Priorität. Dies erreichen wir durch kontinuierliche Forschung und Investitionen sowie die sorgfältige, tägliche Einhaltung der seit sechzig Jahren geltenden Sicherheitsvorschriften. Dank der hohen Qualität unserer Produkte und ihrer nachgewiesenen Sicherheit, die in umfassenden Tests akkreditierter externer Labore bestätigt wurde, sind wir zertifiziert. ISO 22.000 Und GMP+ Qualitäts- und Sicherheitszertifizierung für Tierfutter, ausgestellt von renommierten Zertifizierungsunternehmen Bureau Veritas Und TÜV Rheinland. Diese Zertifizierungen belegen unser uneingeschränktes Qualitätsversprechen – nicht nur in der Einhaltung geltender Lebensmittelvorschriften, sondern auch in der Übererfüllung der Qualitäts- und Sicherheitsstandards unserer Produkte. Unser Ziel ist es, unseren Kunden absolute Sicherheit hinsichtlich der Ernährung ihrer Tiere zu bieten.
Hugo L. Espuny
Vorsitzender des Verwaltungsgerichtshofs
Wir erreichen Qualitätsniveaus, die andere nicht erreichen können

Unsere Produkte haben die anspruchsvollsten und umfassendsten Qualitätszertifizierungen auf dem Markt. Wir haben viel Arbeit und wirtschaftlichen Aufwand in die Anpassung unserer Herstellungs-, Dokumentations- und Rückverfolgbarkeitsprozesse investiert, um diese Zertifizierungen zu erhalten.
Es ist wichtig zu betonen, dass ein Qualitätszertifikat, um ein Produkt wirklich zu schützen, das Zertifikat von dem zertifizierenden Unternehmen ausgestellt haben muss, das die Auditierung durchführt Herstellungs- und Produktionsprozess. Es kommt immer häufiger vor, dass Unternehmen, die Tierfutterprodukte herstellen, ein Zertifikat nur für den Transport, die Lagerung oder den Weiterverkauf von Produkten erhalten. bisher zertifiziert, (daher wären die Produkte, die sie selbst herstellen, nicht zertifiziert) und dennoch behaupten sie, dass ihre eigenen Produkte auf der Grundlage der Zertifizierung von zertifiziert sind Vermittler dass sie halten
Der bewusste und qualitätsbewusste Kunde sollte daher diese Zertifikate, die der Hersteller zu besitzen behauptet, sehen und analysieren, um zu überprüfen, ob dies der Fall ist Herstellungs- oder Produktionsprozess wird tatsächlich geprüft. Die Prüfung und Überprüfung des Herstellungsprozesses ist der grundlegende Unterschied, der garantiert, dass ein Produkt die umfassendsten Kontroll-, Sicherheits- und Qualitätsstandards bestanden hat und dass diese Prozesse an die beste und harmloseste Herstellungstechnik angepasst wurden, die heute verfügbar ist. .
Genauer gesagt für die Zertifizierung GMP+, nur die Zertifikate der Klassen B1 und B2 prüfen und bescheinigen die Herstellung von Produkten für die Tierernährung, während die Zertifikate der Klasse B3 von reinen Zwischenhändlern stammen und bescheinigen, dass der Transport und die Lagerung der Produkte korrekt sind.
Einhaltung der Regeln ISO 22000 und GMP+ Es bildet eine untrennbare Einheit mit unseren Umwelt- und Nachhaltigkeitszertifizierungen. ISO 14001 und ISCC. Für RIOSA ist die Herstellung von Produkten in höchster Qualität und Lebensmittelsicherheit bei gleichzeitig minimalen Umweltauswirkungen eine einzige, unteilbare Anforderung und nicht zwei gegensätzliche Ziele.
- Art des Zertifikats: ISO 22000:2018-Standard
- Umfang: Herstellung und Marketing von Fette für Tierfutter aus fetthaltigen Nebenprodukten der Raffination von Pflanzenölen, und Vermarktung von rohem Sojaöl
- Ausgestellt durch das zertifizierende Unternehmen Bureau Veritas
- Zertifikatsnummer ES144608-1
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- Art des Zertifikats: GMP+
- Umfang: Produktion (einschließlich HACCP) Und Vermarktung
- Ausgestellt durch das zertifizierende Unternehmen Kontrollunion
- Zertifikatsnummer C 886677GMP-01.2025
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RIOSA – REFINACIÓN INDUSTRIAL OLEÍCOLA, SA ist ein Unternehmen, das sich seit 1965 ausschließlich der Herstellung pflanzlicher Fette für Tierfutter widmet und sich durch die Lieferung sicherer und unbedenklicher Produkte für die Lebensmittelkette auszeichnet. Dieses Ziel erreichen wir durch die sorgfältige Auswahl unserer Lieferanten (für Rohstoffe, Transport und Hilfsstoffe), die unsere hohen Qualitäts- und Lebensmittelsicherheitsanforderungen erfüllen.
RIOSA – REFINACIÓN INDUSTRIAL OLEÍCOLA, SA ist bestrebt, diese Lebensmittelsicherheit durch die Implementierung eines Produktsicherheitsmanagementsystems auf der Grundlage von zu gewährleisten UNE-EN ISO 22000: 2018-Standard und in der GMP+-Zertifizierung.
Die Geschäftsleitung von RIOSA – REFINACIÓN INDUSTRIAL OLEÍCOLA, SA ist sich der Bedeutung von Qualität und Lebensmittelsicherheit für die Erfüllung der Bedürfnisse von Kunden und Verbrauchern bewusst und konzentriert sich daher auf das Produktsicherheitsmanagementsystem und die kontinuierliche Verbesserung seiner Wirksamkeit, um die Sicherheitsanforderungen, einschließlich der gesetzlichen und behördlichen sowie der mit den Kunden vereinbarten, zu erfüllen.
Daher stützt das Management sein Engagement für Lebensmittelsicherheit, Rechtmäßigkeit und Qualität auf die Grundlagen seiner Lebensmittelqualitäts- und -sicherheitspolitik, die im Folgenden erläutert werden und durch Lebensmittelqualitäts- und -sicherheitsziele untermauert werden, welche messbare, vorhersehbar erreichbare Werte festlegen, die mit der Politik übereinstimmen und dazu dienen, die Richtung zu definieren, in die sich die Bemühungen unseres Unternehmens konzentrieren sollen.
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Die ordnungsgemäße Entwicklung und Umsetzung des Systems für Sicherheit, Rechtmäßigkeit und Qualität der Produkte ist eine Aufgabe für alle und genießt die Unterstützung und das Engagement des Managements.
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Die ordnungsgemäße Entwicklung und Umsetzung des Lebensmittelsicherheitsmanagementsystems ist eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung.
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Das Management stellt alle personellen und materiellen Ressourcen bereit, die zur Anwendung und Verbesserung der Prozesse des Systems erforderlich sind.
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Gewährleistung von Kompetenzen in Bezug auf Lebensmittelsicherheit.
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Die Lebensmittelsicherheit ist eine weitere Eigenschaft des Produkts, die wir überwachen und gewährleisten müssen.
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Eine gute interne und externe Kommunikation, sowohl mit Lieferanten und Kunden als auch mit Mitarbeitern, hilft uns, unser Endprodukt und die Lebensmittelsicherheit zu verbessern.
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Um die Kundenzufriedenheit zu gewährleisten, bieten wir stets exzellenten Service und streben danach, sichere und authentische Lebensmittelprodukte gemäß den festgelegten Anforderungen, Bedürfnissen, Erwartungen und Spezifikationen, einschließlich der geltenden Vorschriften und Gesetze, herzustellen.
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Kontinuierliche Weiterbildung aller Mitarbeiter entsprechend ihrer Tätigkeit, um ihnen das notwendige Wissen zu vermitteln, damit sie ihre Arbeit mit größtem Respekt vor dem Produkt und unter hygienischen, sicheren und gesunden Bedingungen ausführen können, wobei die Bedürfnisse der Kunden und aller Bereiche unserer Organisation im Mittelpunkt stehen.
- Erzielen Sie eine hohe Wettbewerbsfähigkeit in unseren Märkten, basierend auf dem Vertrauen unserer Kunden.
Diese Sicherheitsrichtlinie wird unternehmensweit kommuniziert und regelmäßig überprüft, um ihre fortlaufende Eignung sicherzustellen, zumindest im Rahmen der Managementbewertung des Systems, analog zu den Qualitäts- und Lebensmittelsicherheitszielen. Daher ist sie für alle Mitarbeiter gut sichtbar ausgehängt und wird bei jeder Überprüfung erneut kommuniziert, damit sie auf allen Ebenen des Unternehmens umgesetzt und aufrechterhalten werden kann.
Bücher, Stand 1. Juni 2020

Wir haben hier eine zusammenfassende Liste der geltenden Vorschriften und Gesetze zusammengestellt, die für unsere Produkte gelten, sowohl für die Industrie als auch für die Tierernährung, die wir selbstverständlich gewissenhaft einhalten und die wir allen unseren Kunden empfehlen, zu lesen.
- Verordnung (EG) 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates: Verordnung, durch die die Grundsätze und allgemeinen Anforderungen des Lebensmittelrechts festgelegt, die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit geschaffen und Verfahren zur Lebensmittelsicherheit festgelegt werden.
- Richtlinie (EG) 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates: Richtlinie über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung.
- Verordnung (EU) 277/2012 der Europäischen Kommission: Verordnung, mit der sie die Anhänge I und II der Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte und der Eingriffsgrenzen in Bezug auf Dioxine und polychlorierte Biphenyle ändern.
- Verordnung (EG) 183/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates: Verordnung zur Festlegung von Anforderungen an die Futtermittelhygiene.
- Verordnung (EU) 225/2012 der Europäischen Kommission: Verordnung zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Zulassung von Betrieben, die die Verwendung von aus Pflanzenölen und Mischfetten gewonnenen Futtermitteln vermarkten, und in Bezug auf die spezifischen Anforderungen für Herstellung, Lagerung, Transport und Nachweis von Dioxinen in Ölen, Fetten und deren Folgeprodukten.
- Verordnung (EU) 2015/1905 der Europäischen Kommission: Verordnung zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Analyse zum Nachweis von Dioxinen in Ölen, Fetten und deren Nebenprodukten.
- Verordnung (EU) 2017/644 der Europäischen Kommission: Verordnung zur Festlegung von Probenahme- und Analyseverfahren zur Kontrolle der Gehalte an Dioxin, dioxinähnlichen PCB und nicht dioxinähnlichen PCB in bestimmten Lebensmitteln und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. º 589/2014.
- Verordnung (EU) 16/2011 der Europäischen Kommission: Verordnung zur Festlegung von Durchführungsmaßnahmen für das Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel.
- Verordnung (EU) 68/2013 der Europäischen Kommission: Verordnung, durch die der Rohstoffkatalog für Futtermittel erstellt wird.
- Verordnung (EG) 454/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates: Verordnung über Übergangsmaßnahmen gemäß der Verordnung (EG) 767/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Bestimmungen zur Kennzeichnung von Futtermitteln.
- Königliches Dekret 821/2008 der spanischen Regierung: Königlicher Erlass, der die Bedingungen für die Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften zur Futtermittelhygiene regelt und das allgemeine Register der Betriebe im Tierfuttersektor erstellt.
- Königliches Dekret 1205/2006 der spanischen Regierung: Königlicher Erlass zur Änderung des Königlichen Erlasses 56/2002 vom 18. Januar, der den Verkehr und die Verwendung von Rohstoffen für Tierfutter und den Verkehr von Mischfutter regelt.








